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NIS2-Meldepflicht für Energieversorger und Stadtwerke

Stromversorger, Gasnetzbetreiber, Stadtwerke und Wärmelieferanten sind unter NIS2 als besonders wichtige Einrichtungen eingestuft. Ein Cyberangriff auf SCADA-Systeme oder Netzleittechnik löst sofort die 24h-Meldepflicht aus.

NIS2-Herausforderungen in der Branche Energie

OT-Systeme (SCADA/ICS) als kritische Infrastruktur

Netzleittechnik, SCADA-Systeme und industrielle Steuerungsanlagen sind hochwertige Angriffsziele. Ein Angriff kann Stromausfälle für Tausende verursachen.

Parallele Regulierung: NIS2 + EnWG + KRITIS

Energieversorger unterliegen gleichzeitig NIS2, KRITIS-DachG, EnWG §11 und BSI-IT-Grundschutz. Meldepflichten können sich überlappen.

Lieferketten-Risiken bei Netzbetreibern

Dienstleister und Subunternehmer von Netzbetreibern können Einfallstore sein. NIS2 verlangt auch Supply-Chain-Sicherheit.

NIS2-Relevanz für Energie: Was das Gesetz verlangt

Energieversorger (Strom, Gas, Öl, Fernwärme) sind besonders wichtige Einrichtungen unter NIS2 — mit den höchsten Bußgeldern (10 Mio. EUR oder 2 % Jahresumsatz). §32 BSIG: Frühwarnung 24h, Vorfallsmeldung 72h, Abschlussbericht 30 Tage. OT-Vorfälle (SCADA, ICS) sind explizit von der Meldepflicht erfasst.

Was Energie-Unternehmen jetzt tun müssen

  • OT/IT-Asset-Inventar für SCADA, ICS und Netzleittechnik erstellen
  • BSI-Registrierung als besonders wichtige Einrichtung prüfen
  • Meldeprozess für OT-Vorfälle (SCADA-Angriffe) definieren
  • Abgrenzung NIS2 / KRITIS-DachG / EnWG §11 klären
  • GF-Schulung nach §38 BSIG revisionssicher dokumentieren
  • 24h-Meldeketten-Wizard für Notfallszenario implementieren

Wie MeldeKette24 Energie-Unternehmen unterstützt

MeldeKette24 ist der einzige Standalone-BSI-Meldeketten-Wizard für NIS2-pflichtige Unternehmen. Kein GRC-Overbau, kein Enterprise-Setup — nur der strukturierte Notfallprozess für die ersten 24 Stunden nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall.

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