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NIS2-Meldepflicht in der Lebensmittelbranche

Lebensmittelerzeuger, Großhändler und Lebensmittellogistiker sind seit dem NIS2UmsuCG (Dezember 2025) NIS2-pflichtig. Ein Cyberangriff auf ERP, Kühlketten-Steuerung oder Lagerlogistik kann die 24h-Meldepflicht auslösen.

NIS2-Herausforderungen in der Branche Lebensmittel

Kühlketten-Abhängigkeit von IT-Systemen

Temperatursensitive Logistik wird digital gesteuert. Ein Angriff auf Kühlketten-Systeme ist potenziell erheblicher Vorfall nach NIS2.

Komplexe Lieferketten

Lebensmittelproduzenten sind stark in globale Lieferketten eingebunden — Ausfälle können Versorgungssicherheit gefährden und Meldepflicht auslösen.

Geringe NIS2-Awareness

Viele Lebensmittelunternehmen sehen sich nicht als IT-Unternehmen — und unterschätzen ihre NIS2-Pflichten erheblich.

NIS2-Relevanz für Lebensmittel: Was das Gesetz verlangt

Unternehmen des Lebensmittelsektors (Erzeugung, Verarbeitung, Vertrieb im großen Maßstab) fallen unter NIS2 ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz. Erhebliche Sicherheitsvorfälle — z. B. Ausfall von ERP, Kühlketten-Steuerung oder Produktionsanlagen — müssen nach §32 BSIG binnen 24h beim BSI gemeldet werden. Bußgelder: bis 7 Mio. EUR.

Was Lebensmittel-Unternehmen jetzt tun müssen

  • BSI-Registrierung nachholen (Frist abgelaufen)
  • IT-Systeme und OT-Komponenten in der Lieferkette inventarisieren
  • Erheblichkeitsschwellen für Kühlketten- und ERP-Ausfälle definieren
  • Meldeprozess für den Ernstfall aufbauen — 24h-Wizard bereitstellen
  • GF-Schulung nach §38 BSIG dokumentieren
  • Lieferanten auf NIS2-Konformität prüfen

Wie MeldeKette24 Lebensmittel-Unternehmen unterstützt

MeldeKette24 ist der einzige Standalone-BSI-Meldeketten-Wizard für NIS2-pflichtige Unternehmen. Kein GRC-Overbau, kein Enterprise-Setup — nur der strukturierte Notfallprozess für die ersten 24 Stunden nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall.

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