§38 BSIG: Geschäftsführerhaftung nach NIS2 — was GF jetzt tun müssen
§38 BSIG macht Geschäftsleiter persönlich haftbar für NIS2-Verstöße — mit Privatvermögen. Schulungspflicht, Amtsentzug und wie Sie sich schützen.
§38 BSIG: Was steht im Gesetz?
§38 BSIG (NIS2-Umsetzungsgesetz) regelt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für die Umsetzung und Überwachung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Die Vorschrift betrifft Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen — kurz: alle, die tatsächliche Leitungsverantwortung tragen.
Persönliche Haftung mit Privatvermögen
Besonders gravierend: §38 BSIG sieht vor, dass Geschäftsleiter für Bußgelder aus NIS2-Verstößen persönlich haften können — auch wenn die Gesellschaft selbst haftet. Das bedeutet: Ihr Privatvermögen ist gefährdet. Klassische D&O-Versicherungen decken Compliance-Versäumnisse oft nicht ab.
Schulungspflicht: Nicht delegierbar, revisionssicher nachweisen
§38 Abs. 2 BSIG verlangt, dass Geschäftsleiter regelmäßig an Schulungen zu Cybersicherheitsrisiken und Risikomanagement-Maßnahmen teilnehmen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar — der GF muss persönlich teilnehmen. Die Schulung muss revisionssicher dokumentiert werden: Datum, Inhalt, Dauer, Teilnehmer, Nachweis der Teilnahme.
BSI kann Amtsausübung untersagen
In schwerwiegenden Fällen kann das BSI bei besonders wichtigen Einrichtungen die Amtsausübung der verantwortlichen Geschäftsleiter vorübergehend untersagen — eine Maßnahme ohne Vorbild im deutschen Gesellschaftsrecht. Dies gilt insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
D&O-Versicherung und NIS2: Warum klassische Policen nicht greifen
D&O-Versicherungen (Directors & Officers) decken in der Regel Fehler bei unternehmerischen Entscheidungen ab. NIS2-Bußgelder entstehen jedoch aus der Verletzung gesetzlicher Compliance-Pflichten — und sind von vielen Policen explizit ausgeschlossen. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über NIS2-spezifischen Deckungsschutz.
Was GF konkret tun müssen (Checkliste)
- NIS2-Schulung absolvieren und revisionssicher dokumentieren (Datum, Inhalt, Dauer)
- Cybersicherheits-Risikoanalyse genehmigen und Umsetzung überwachen
- Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle einrichten und freigeben
- BSI-Registrierung als wichtige/besonders wichtige Einrichtung veranlassen
- Jährliche Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen genehmigen
- D&O-Versicherung auf NIS2-Deckungsschutz prüfen lassen
Wie MeldeKette24 den Schulungsnachweis revisionssicher dokumentiert
Das GF-Schulungsnachweis-Modul von MeldeKette24 dokumentiert NIS2-Schulungen revisionssicher: qualifizierte elektronische Signatur der Teilnehmer, unveränderliches Audit-Log mit Zeitstempel, PDF-Export für Archiv und BSI. Damit schützen Sie Ihr Privatvermögen mit einer lückenlosen Nachweiskette.
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