NIS2-Umsetzungsgesetz Deutschland: Was seit Dezember 2025 gilt
Das NIS2UmsuCG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Es betrifft 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren und bringt neue Melde-, Registrierungs- und Haftungspflichten.
Was ist das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)?
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) setzt die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive 2) in deutsches Recht um. Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige IT-Sicherheitsgesetz 2.0.
Wer ist betroffen? Die 29.500 NIS2-Pflichtigen
Das NIS2UmsuCG betrifft schätzungsweise 29.500 Unternehmen in Deutschland — deutlich mehr als das Vorgängergesetz. Betroffen sind Unternehmen in 18 Sektoren, die die Schwellenwerte überschreiten:
- Wichtige Einrichtungen: ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz
- Besonders wichtige Einrichtungen: ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz
Stand April 2026 waren erst rund 11.500 der 29.500 Pflichtigen beim BSI registriert — 18.000 haben die Registrierungsfrist (06.03.2026) verpasst.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
- Registrierungspflicht: Alle NIS2-Pflichtigen mussten sich bis zum 06.03.2026 beim BSI registrieren. Nachregistrierung ist möglich, aber Bußgelder drohen.
- Meldepflicht (§32 BSIG): Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen in drei Stufen gemeldet werden: 24h Frühwarnung, 72h Vorfallsmeldung, 30 Tage Abschlussbericht.
- Risikomanagement (§30 BSIG): Technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit müssen implementiert und dokumentiert werden.
- Geschäftsleiterhaftung (§38 BSIG): GF und Vorstände haften persönlich für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.
Bußgelder nach §65 BSIG
Das NIS2UmsuCG sieht deutlich höhere Bußgelder vor als das Vorgängergesetz:
- Besonders wichtige Einrichtungen: bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Wichtige Einrichtungen: bis 7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Zusätzlich: persönliche GF-Haftung nach §38 BSIG
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Priorität 1: BSI-Registrierung nachholen (Frist abgelaufen). Priorität 2: Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle implementieren. MeldeKette24 liefert den strukturierten Notfallprozess für die ersten 24 Stunden.
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