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NIS2-Bußgeld-Schätzer: Maximales Strafrisiko nach §65 BSIG
Einrichtungstyp, Verstoß und Jahresumsatz eingeben — sofort das maximale Bußgeld nach §65 BSIG berechnen. Kein Login erforderlich.
Angaben zum Unternehmen und Verstoß
Mio. EUR
Ohne Umsatz: Anzeige des absoluten Höchstbetrags.
Das Bußgeld ist das HÖHERE von absolutem Betrag und Umsatzprozentsatz (§65 BSIG).
Wie hoch sind NIS2-Bußgelder nach §65 BSIG?
Das NIS2UmsuCG sieht drastisch höhere Strafen vor als das IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Besonders wichtige Einrichtungen riskieren bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für wichtige Einrichtungen gilt das Maximum von 7 Mio. EUR oder 1,4 % des Umsatzes.
Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung nach §38 BSIG — unabhängig vom Unternehmensbußgeld.