DORA oder NIS2? Finanzunternehmen müssen beides prüfen
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist seit Januar 2025 anwendbar und verdrängt NIS2 weitgehend im Finanzsektor. Aber nicht vollständig.
Was ist DORA und wen betrifft es?
Der Digital Operational Resilience Act (EU 2022/2554) ist seit dem 17. Januar 2025 direkt anwendbar in allen EU-Mitgliedstaaten. DORA betrifft Finanzunternehmen: Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, Krypto-Asset-Anbieter und ihre IKT-Dienstleister.
Verdrängt DORA NIS2 im Finanzsektor?
Weitgehend ja. Artikel 1 Abs. 2 der NIS2-Richtlinie und das NIS2UmsuCG sehen vor, dass sektorspezifische EU-Rechtsakte wie DORA als gleichwertig betrachtet werden — Finanzunternehmen, die DORA vollständig einhalten, erfüllen damit auch die wesentlichen NIS2-Anforderungen.
Aber: Die BSI-Registrierungspflicht nach §33 BSIG gilt weiterhin für NIS2-pflichtige Finanzunternehmen in Deutschland. DORA ersetzt nicht die Registrierung beim BSI.
Was bleibt trotz DORA aus NIS2?
- BSI-Registrierungspflicht (§33 BSIG) — läuft über BSI, nicht BaFin
- Meldepflichten könnten doppelt gelten: DORA-Meldungen an BaFin/EBA, NIS2-Meldungen an BSI — prüfen Sie welche Pflicht vorrangig gilt
- GF-Schulungspflicht nach §38 BSIG gilt weiterhin für alle NIS2-pflichtigen Einrichtungen im Finanzsektor
Praktische Empfehlung für Finanzunternehmen
Lassen Sie von einem NIS2-spezialisierten Anwalt prüfen, welche konkreten NIS2-Pflichten neben DORA für Ihr Haus verbleiben. Als Faustregel gilt: DORA-Compliance ersetzt die inhaltlichen Cybersicherheitsanforderungen, aber nicht die formalen Pflichten gegenüber dem BSI (Registrierung, Meldepflicht).
Hinweis: MeldeKette24 ist kein Rechtsrat — für die konkrete Abgrenzung DORA/NIS2 in Ihrem Haus empfehlen wir einen auf Finanz- und IT-Recht spezialisierten Anwalt.
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